11. Juli 2026 · Gartenpflege · RZ Gebäudeservice
Viele Gartenbesitzer wissen es nicht: Wer seine Hecke zur falschen Zeit radikal zurückschneidet, riskiert ein Bußgeld. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt brütende Vögel – und regelt deshalb genau, wann große Schnittarbeiten erlaubt sind.
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und Sträucher nicht radikal geschnitten, gerodet oder „auf den Stock gesetzt" werden (§ 39 BNatSchG). In dieser Zeit brüten viele Vogelarten in Hecken – ein starker Rückschnitt würde ihre Nester zerstören.
Erlaubt bleibt das ganze Jahr: schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der Zuwachs entfernt wird. Genau das übernehmen wir bei der regelmäßigen Heckenpflege – natürlich mit Blick auf mögliche Nester.
Für den kräftigen Rückschnitt ist der ideale Zeitraum Oktober bis Ende Februar – die Hecke ist in der Winterruhe und treibt im Frühjahr dicht und gesund wieder aus. Für Formschnitte haben sich zwei Termine bewährt: Ende Juni (nach dem ersten Austrieb, dem sogenannten Johannistrieb) und bei Bedarf noch einmal im Spätsommer.
Trapezform schneiden: unten breiter als oben, damit auch die unteren Zweige genug Licht bekommen und die Hecke nicht von unten verkahlt. Nicht bei praller Sonne oder Frost schneiden – frische Schnittstellen trocknen sonst aus oder frieren zurück. Scharfes Werkzeug verwenden: saubere Schnitte heilen schneller und sehen deutlich gepflegter aus.
Gerade hohe oder lange Hecken sind ohne passendes Werkzeug und Erfahrung mühsam – und der Grünschnitt muss auch noch entsorgt werden. Wir übernehmen den kompletten Heckenschnitt in Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis inklusive fachgerechter Entsorgung. Ein Blick in unsere Galerie zeigt, was dabei herauskommt.